
Aktuelles

Der Brunnen am Vereinsheim wurde im Mai 2025 mit viel Arbeit aufwendig restauriert
Wir haben eine Warteliste für freie Kleingärten
Bevor Sie eine Kleingartenparzelle pachten, machen Sie sich bewusst: Sie müssen in einen Verein eintreten und Mitglied der Gemeinschaft werden. Das bloße Nutzen des Kleingartens allein ist nicht möglich. Das bedeutet auch, dass Bestimmungen, wie Satzung und Gartenordnung, die der Vorstand erlässt, für Sie und Ihren Garten auf jeden Fall gültig sind.
Liebe Gartenfreunde, es gibt immer wieder Pächter, die Ihren Garten abgeben möchten. Gerade jetzt im Herbst und Winter ist die beste Zeit, sich zu bewerben.
Trampolinverbot
Liebe Gartenfreunde, jetzt ist die letzte Chance, Eure Trampoline aus dem Garten zu entfernen. Sie sind verboten. Ob klein oder groß.
